Vollstreckungsgläubiger

ist die Person, welche die Zwangsvollstreckung aus dem im Vollstreckungstitel enthaltenen Anspruch zu Lasten des Vollstreckungsschuldners betreibt. Lit.: Hasenjäger, B., Weisungsbefugnisse des Gläubigers?, 1993

Vollstreckungsanspruch, Zwangsvollstreckung.




Vorheriger Fachbegriff: Vollstreckungsgericht | Nächster Fachbegriff: Vollstreckungshaftbefehl


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen