| Vollstreckungsgläubiger ist die Person, welche die Zwangsvollstreckung aus dem im Vollstreckungstitel enthaltenen Anspruch zu Lasten des Vollstreckungsschuldners betreibt. Lit.: Hasenjäger, B., Weisungsbefugnisse des Gläubigers?, 1993  
  
   
 Weitere Begriffe : Parteifähigkeit von Arbeitgeberverbänden | Warenausstattungsschutz | Furtum | 
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