Vorschussleistung

ist die besondere Art der —Erfüllung, bei der auf eine noch nicht entstandene oder noch nicht fällige —Forderung (z. B. Lohnforderung) im Voraus geleistet wird, ohne dass eine Rückerstattung gewollt ist. Lit.: Philipps, //., Die Vorschussleistung, 1931




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