Wahlkonsul

ist der ehrenamtliche Konsul, der meist Angehöriger des Empfangsstaats ist.

(Honorarkonsul). Im Gegensatz zum Berufskonsul (Konsul), der dem auswärtigen Dienst des Entsendestaats angehört, ist der W. (H.) meist ein Staatsangehöriger des Empfangsstaats, der von dem fremden Staat mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt worden ist. Der W. bezieht keine feste Besoldung von dem beauftragenden Staat, sondern lediglich die Konsulatsgebühren und eine Aufwandsentschädigung. Zuweilen handelt es sich auch um bloße Ehrenernennungen, mit denen keine Tätigkeit für den ernennenden Staat verbunden ist. Zahlreiche Staaten ernennen keine W.; einige haben ihren Staatsangehörigen die Annahme des Amts eines W. untersagt. Die Zahl der deutschen W. ist gegenüber der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg stark gesunken. Besonders kleinere Staaten halten aus Ersparnisgründen an der Einrichtung des W. fest.




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