Warenbegleitschein

im Interzonenhandelsverkehr eine Ausfertigung der Genehmigung zum Verbringen der Ware aus der Bundesrepublik in die DDR oder nach West-Berlin bzw. umgekehrt, die von den Landesbehörden ausgestellt wird.




Vorheriger Fachbegriff: Warenbörse | Nächster Fachbegriff: Warenbezeichnung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen