Wechselsteuer

Jeder gezogene und eigene Wechsel unterliegt der W., die mit Aushändigung des Wechsels fällig wird (nur im Inland). Sie beträgt
15 Pf für je angefangene 100 EUR. Steuermarken sind bei der Post erhältlich.

bis einschließlich 1991 erhobene Steuer auf die Hingabe eines im Inland ausgestellten bzw. auf die erste Weitergabe eines im Ausland ausgestellten Wechsels im Inland. Die Wechselsteuer wurde durch Verwendung von bei den Postämtern zu erwerbenden Wechselsteuermarken entrichtet. Diese mussten auf die Rückseite der Wechsel aufgeklebt werden. Eine weitere Art der Entrichtung bestand in dem Erwerb von Steuerstempeln.




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