weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt

Sonderform des Eigentumsvorbehalts, bei der der Käufer sich dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Sache nur in der Weise an Dritte weiterzuübereignen, dass der Verkäufer Vorbehaltseigentümer bleibt. Diese Art des Eigentumsvorbehalts ist in der Praxis eher unüblich, weil sie den Käufer zwingt, den Eigentumsvorbehalt seinem Abkäufer gegenüber offen zu legen.




Vorheriger Fachbegriff: Weitergabe von Steuerbelegen | Nächster Fachbegriff: Weiterversicherung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen