Wertpapierhandelsgesetz

ist das den Handel mit •Wertpapieren betreffende Gesetz (1.8. 1994), das u. a. Bestimmungen über das für Insider geltende Recht enthält. Lit.: Wertpapierhandelsgesetz, hg. v. Assmann, H./ Schneider, U., 4. A. 2006; Schlüter, U., Wertpapierhandelsrecht, 2000; Florian, U., Rechtsfragen des Wertpa- pierhandels im Internet, 2001

1.
Das WpHG i. d. F. v. 9. 9. 1998 (BGBl. I 2708) m. Änd. erfasst die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen sowie den börslichen (Börse) und außerbörslichen Handel mit Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten (Geldmarkt), Derivaten und Finanztermingeschäften. Es soll den Anlegerschutz erhöhen und den Finanzplatz Deutschland attraktiver machen.

2.
Neben zahlreichen Definitionen (§ 2) enthält das WpHG u. a.

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die Insiderüberwachung (§§ 12-16 b, Ad-hoc-Publizität),

-
das Verbot der Marktmanipulation (§ 20 a),

-
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderung des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften (§§ 21-30),

-
Pflichten des Emittenten zugelassener Wertpapiere (§§ 30 a-g, z. B. die Pflicht, alle Wertpapierinhaber gleich zu behandeln),

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Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (§§ 31-37),

-
Vorschriften zur Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen (§§ 37 b und c) und

-
Vorschriften zu Finanztermingeschäften (§§ 37 d-g).

3.
Das WpHG basiert auf mehreren Harmonisierungsrichtlinien der EU. Zahlreiche Vorschriften sind straf- und bußgeldbewehrt. Die Aufsicht (§§ 4-10) obliegt der BaFin.




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