Wirtschaftsprivatrecht

ist das die Wirtschaft betreffende Privatrecht. Lit.: Pottschmidt, G./Rohr, U., Wirtschaftsprivatrecht für Unternehmer, 12. A. 2003; Führich, E., Wirtschaftsprivatrecht, 8. A. 2006; Meyer, J., Wirtschaftsprivatrecht, 6. A. 2006; Müssig, P., Wirtschaftsprivatrecht, 10. A. 2007; Österreichisches und europäisches Wirtschaftsprivatrecht, hg. v. Koppensteiner, H., 2000; Schade, F., Wirtschaftsprivatrecht, 2006

ist ein zusammenfassender, ganzheitlicher Begriff für die wirtschaftlich relevanten Vorschriften des Privatrechts. Hierzu zählen insbes. die ersten drei Bücher des BGB, Arbeits-, Gesellschafts-, Handels-, Insolvenz- und Wettbewerbsrecht sowie das Recht des Zivilprozesses und der Zwangsvollstreckung.




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