Wohl

ist der gute Zustand. Öffentliches W. (W. der Allgemeinheit) ist das aus vielen besonderen privaten und öffentlichen Einzelinteressen und Teilinteressen abgeleitete, möglicherweise aber auch im Widerstreit zu ihnen bestehende wahre Gemeininteresse. Seine Erreichung ist ein Zweck öffentlicher Verwaltung. Ihm widersprechen z.B. Inzucht, Betrug, Korruption, Rechtsbruch und Selbstbedienung durch leistungsarme Amtsträger. Enteignung Lit.: Anheier, H., Zwischen Eigennutz und Gemeinwohl, 2004




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