Wohnrecht Ein im Grundbuch eingetragenes Recht, auf einem Grundstück oder in bestimmten Räumen eines Hauses zu wohnen. Es wird häufig im Rahmen eines Altenteils oder bei einer Veräußerung eines Grundstücks zugunsten der früheren Eigentümer vereinbart. Es hat gegenüber einem Mietvertrag den Vorteil, daß es praktisch unkündbar ist, solange der oder die Berechtigten leben. Im übrigen aber gleicht es einem Mietvertrag. Ein Sonderfall ist das Dauerwohnrecht nach den §§31-42 des Wohnungseigentumsgesetzes, das auch veräußert und vererbt werden kann. Hier kann der Berechtigte die Wohnung, an der das Wohnrecht besteht, auch seinerseits vermieten oder verpachten. Das Dauerwohnrecht kann auch zwangsversteigert werden.
Weitere Begriffe : Gesundheitszeugnis | Dunkelfeld | Verfallsklausel |
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