Altenteil

Vereinbarung zwischen einem alten Bauern, der sich zur Ruhe setzen möchte, und seinem Nachfolger, der seinen Hof übernehmen will. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind: eine Übereignung des Hofes an den Nachfolger, die der Genehmigung durch die Landwirtschaftsbehörde bedarf; die Einräumung eines Wohnrechtes in einem bestimmten Teil des Hofes auf Lebenszeit des alten Bauern und meist auch seiner Witwe durch den Nachfolger; die Verpflichtung des Nachfolgers, dem alten Bauern und seiner Witwe eine Rente zu zahlen.

darunter hat man im allgemeinen den vertragsmässig zugesicherten oder durch letztwillige Verfügung zugewandten Inbegriff von dinglich gesicherten Nutzungen und Leistungen zum Zwecke der persönlichen Versorgung des Berechtigten zu verstehen (Reichsgericht Entscheidungssammlung Band 162 S. 57 mit Darstellung der geschichtlichen Entwicklung). Inhalt des A.s ist häufig Wohnrecht, Leistung von Lebensmitteln, Taschengeld, vor allem anlässlich einer Hofübergabe.

Altenteilsrecht

(Ausgedinge) Reallast, Wohnungsrecht, Übergabevertrag.




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