Zahlungsdiensterichtlinie

ist die Kurzbezeichnung der RL 2007/64 v. 13. 11. 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (ABl. L 319/1). Ihr Zweck ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Zahlungsdienste in der Union und dadurch den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA - Single Euro Payments Area) zu schaffen. Die aufsichtsrechtlichen Teile der Z. wurden durch das ZAG (Zahlungsinstitute) umgesetzt, die zivilrechtlichen durch das G v. 29. 7. 2009 (BGBl. I 2355) und die Einführung der §§ 675 c ff. BGB. Ergänzt wird die Z. durch die VO 924/2009 v. 16. 9. 2009 (ABl. L 266/11) über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union. Danach dürfen Zahlungsdienstleister für grenzüberschreitende Zahlungen bis zu 50 000 EUR lediglich die gleichen Entgelte wie für Inlandszahlungen erheben.




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