ZDF

Das Zweite Deutsche Fernsehen ist eine 1961 gegründete gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Träger die Länder sind, § 1 ZDF-Staatsvertrag (= Art. 3 des Staatsvertrages über dem Rundfunk im vereinten Deutschland), s. a. Rundfunkanstalten. Es hat seinen Sitz in Mainz, wird durch Rundfunkgebühren finanziert und betreibt das gleichnamige Fernsehprogramm sowie Telemedien. S. a. ARD, Rundfunkrecht, Deutsche Welle.




Vorheriger Fachbegriff: Zaunrecht | Nächster Fachbegriff: ZDG


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen