Geschwindigkeitsbegrenzungen

Fahrgeschwindigkeit.

sind vorgeschrieben zur Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit von Omnibussen über 3,5 t auf 100 km/h und von Lastkraftwagen über 3,5 t auf 90 km/h durch Steuerung der Kraftstoffzufuhr (§ 57 c StVZO).




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