Zertifikat

1) Inhaberanteilschein. - 2) Allgemein: amtliche Bescheinigung. Bei Einfuhr von Waren, die in anderen Ländern geerntet, erzeugt oder zuletzt bearbeitet worden sind, nennt man die Bescheinigung über das Ursprungsland der Ware Z. (Ursprungserzeugnis).

Bescheinigung, Schuldschein, Anteilschein, elektronische Bescheinigung, mit der Signaturprüfschlüssel einer Person zugeordnet werden und die Identität dieser Person bestätigt wird Lit.: Nuissl, E., Zertifikate, 2003

(eigentlich die Bezeugung des Ursprungs und der Qualität einer Ware) ist eine gebräuchliche Bezeichnung für einen Anteilschein an dem Fondsvermögen einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentz.). Mit Z. werden auch andere Anteilsscheine, etwa an strukturierten Finanzprodukten, bezeichnet (z. B. Indexz.).




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