Zuchthaus

früher die schwerste Art der Freiheitsstrafe (zwischen 1 und 15 Jahren oder lebenslang) und die Gebäude zu ihrer Vollstreckung. Nach Zusammenfassung mit den anderen Strafarten (Gefängnis, Haft) zu einer -» Einheitsstrafe wird heute nur noch zu „Freiheitsstrafe" verurteilt.

frühere Strafe mit Freiheitsentzug bis zu 15 Jahren oder lebenslang, vor allem bei Verbrechen; gibt es nur noch Freiheitsstrafe.

war bis 1.4. 1969 eine besondere, der Aufklärung entstammende Form der Freiheitsstrafe (mit Erziehungszweck). Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005




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