Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhalten auf Grund von Versorgungs-Tarifverträgen zu ihrer Rente aus der Rentenversicherung eine Zusatzrente, ebenso ihre Witwen bzw. Witwer und Waisen zu ihren Hinterbliebenenrenten. Es besteht Versicherungspflicht, i. d. R. mit alleiniger Beitragszahlung des Arbeitgebers.




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