Zwischengewinn

ist das Entgelt für die dem Anteilsinhaber beim Verkauf oder der Rückgabe seiner Anteile noch nicht zugeflossenen oder als zugeflossen geltenden Einnahmen des Sondervermögens eines Anlagefonds (Kapitalanlagegesellschaft) sowie für die angewachsenen Ansprüche des Sondervermögens an diesem auf derartige Einnahmen.




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