hoher Polizeibeamter im alten Rom für Polizeiaufsicht, Lebensmittelversorgung und Ausrichtung der öffentlichen Spiele.
ist der das Gebäudewesen überwachende Amtsträger (Tempelvorsteher, Marktaufseher) des römischen Rechts, auf dessen Tätigkeit u.a. Kauf- vertragsrückgewährklaganspruch und Minderungs- klaganspruch zurückgehen ( actio). Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005