Aachener Protokoll

vom 21. 11. 1818. Danach werden (im Zusammenhang mit dem Wiener Reglement über die Rangordnung der diplomatischen Vertreter vom 19. 3. 1815) vier Klassen von diplomatischen Vertretern (Diplomat) unterschieden: a) Botschafter und ihnen gleichgestellte diplomatische Vertreter (päpstliche Legaten, Nuntien), b) Gesandte und ihnen gleichgestellte diplomatische Vertreter (päpstliche Internuntien), c) Ministerresidenten, d) Geschäftsträger.




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