Adel

in Monarchien der erste Stand, meist mit erheblichen Privilegien, z. B. Steuerfreiheit, ausgestattet, wird durch Adelsbrief, Adelsdiplom verliehen und durch das Adelsprädikat im Namen gekennzeichnet. In Deutschland und Österreich ist der Adel als Stand abgeschafft. Das Adelsprädikat ist in Deutschland
Bestandteil des Familiennamens, sofern es bei Abschaffung der Privilegien des Adels erblich war und zu Recht geführt wurde, in Österreich ist es weggefallen.

ist der in der mittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen und europäischen Gesellschaft führende Stand. Er ist teils Geburtsadel und teils Dienstadel, teils Uradel und teils Briefadel und scheidet sich in hohen und niederen A. Die Vorrechte des Adels sind durch Art. 109 III WRV aufgehoben, doch sind vor dem 14.8. 1919 erworbene Adelsprädikate Teile des Namens (Familiennamens), so dass ihr Weglassen Namensänderung ist. Für Ausländer ist das Recht ihres Heimatstaats entscheidend, doch ist Rückgewinnung eines verlorenen ausländischen Adelstitels durch Namensänderung möglich (§3a Namensänderungsgesetz). Unbefugtes Führen eines Adelstitels ist ordnungswidrig (§111 OWiG). Lit.: Dumoulin, K., Die Adelsbezeichnung, 1997; Köbler, G., Ziel Wörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005




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