Aktenvermerk

ist der meist für spätere Beweiszwecke oder als Gedächtnisstütze zu den Akten gebrachte schriftliche Vermerk über einen Vorgang oder sonstigen Sachverhalt. Lit.: Gross, D., Praktische Hinweise zur Abfassung interner Aktenvermerke, JuS 1994, 594




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