Allgemeinwohl

Gemeinwohl

ist das Interesse (Wohl) des Ganzen der menschlichen Gesellschaft (öffentliches Interesse). Zu Gunsten des Allgemeinwohls können Eingriffe in die Rechte des Einzelnen vorgenommen werden. Die von der Verwaltung dabei zu ergreifenden Maßnahmen hängen vom Einzelfall ab. Lit.: Schuppert, G.,Gemeinwohl, 2002; Anheier, H., Zwischen Eigennutz und Gemeinwohl, 2004




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