Allgemeinversorgung

Im Sozialrecht :

Die Leistungsbereiche des Sozialrechts werden teilweise in die Bereiche Sozialversicherung, Sozialversorgung und Fürsorge eingeteilt (Sozialrecht). Die Sozialversorgung wird zudem mitunter in die Bereiche Allgemeinversorgung (manche sprechen auch von Staatsbürgerversorgung) und Sonderversorgung unterteilt. Der Allgemeinversorgung werden Leistungen zugerechnet, deren Gewährung ausschliesslich durch das Sozialstaatsprinzip motiviert ist und deren Leistungsvoraussetzungen grundsätzlich von jedem erfüllt werden können (vgl. W. Gitter, Sozialrecht, 4. Aufl. 1996, S.4). Zu den Leistungen der Allgemeinversorgung werden u.a. das Wohngeld, das sozialrechtliche Kindergeld und das Elterngeld gerechnet.




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