Arm's length-Klausel

ist eine Gewinnberichtigungsmethode im internationalen Steuerrecht (§ 1 I AStG). Bei dieser wird geprüft, ob infolge unangemessener Vereinbarungen des Stpfl. zu einer ihm nahestehenden Person im Ausland (§ 1 II AStG) der im Inland zu versteuernde Gewinn gemindert wurde (dealing-at-arm\'s length-Grundsatz). Der BFH hat im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Regelung mit dem Diskriminierungsverbot des EU-Vertrages ernstliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit (vgl. BFH v. 21. 6. 2001 I B 141/00); Fremdvergleich. Vgl. Art. 9 OECD-Muster-Abkommen, § 1 I AStG, internationales Steuerrecht.




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