Auslösewert

ist im Lebensmittel- u. Futtermittelrecht der Grenzwert für den Gehalt eines gesundheitlich nicht erwünschten Stoffes in oder an einem Lebensmittel (§ 3 Nr. 8 LFGB). Bei dessen Überschreitung müssen Untersuchungen vorgenommen werden, um die Ursachen des Vorhandenseins mit dem Ziel zu ermitteln, seinen Anteil zu verringern oder zu beseitigen.




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