Bauernbefreiung

historisch im 18./19. Jahrhundert die Aufhebung der Leibeigenschaft und der Grundherrschaft.

ist in der Rechtsgeschichte die Befreiung der Bauern aus der grundherrlichen Abhängigkeit nach der französischen Revolution von 1789 (z.B. Stein-Hardenbergsche Reformen in Preußen). Lit.: Köbler, G., Ziel Wörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005




Vorheriger Fachbegriff: Bauer | Nächster Fachbegriff: Bauerngericht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen