Berechenbarkeit des Rechtsein Gebot des Rechtsstaatsprinzips. Der Bürger soll kalkulieren können, welche Rechtsfolge ihn trifft, wenn er bestimmte Dinge tut oder unterlässt.
Weitere Begriffe : Zentraler Kreditausschuss | Ausfallhaftung | Gebrauchsvorteile |
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