Berufsverbrecher

Person, die aus der Begehung von Straftaten ihren Lebensunterhalt bezieht. Früher vielfach als Gewohnheitsverbrecher behandelt (§ 20 a StGB alte Fassung), nur Strafzumessungsgrund, bei Rückfall straferschwerend (§§ 13, 17 StGB).




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