Bestimmtheit der Gesetze

eine Forderung des geltenden Rechtsstaatsprinzips. Das Gebot hinreichender Bestimmtheit verpflichtet den Gesetzgeber, seine Vorschriften so präzise zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu regelnden Lebenssachverhaltes möglich ist. Für die Frage, welche Bestimmtheitserfordernisse im einzelnen erfüllt sein müssen, kommt es besonders auch auf die Intensität der gesetzlichen Einwirkung zu Lasten der Betroffenen an. Diese müssen in zumutbarer Weise erkennen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der vom Gesetz statuierten Rechtsfolgen vorliegen.




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