Beweiserleichterung

ist die Erleichterung bezüglich der Anforderungen an einen Beweis. Sie ist insbesondere im Zivilprozess zulässig. Verschiedentlich genügt hier der Anscheinsbeweis. Lit.: Oberheim, R., Beweiserleichterungen im Zivilprozess, JuS 1996,636




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