Bundesverkehrszentralregister

Verkehrszentralregister.

bzw. Verkehrszentralregister (§§28ff. StVG, 13 ff. StVZO) ist das vom Kraftfahrtbundesamt zur Speicherung von (bestimmten) Daten geführte Register über Verkehrsverstöße von Kraftfahrern und entsprechende Verwaltungsentscheidungen und Gerichtsentscheidungen. Es dient Gerichten und Verwaltungsbehörden als Auskunftsstelle. Jedermann kann über die ihn betreffenden Eintragungen Auskunft verlangen, wobei die Eintragungen nach Ablauf bestimmter Fristen getilgt werden.




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