Corpus iuris civilis Justinianeum

Die Sammlung des römischen Rechts durch Kaiser Justinian von 528 bis 534, die er als Gesetz für das römische Reich erliess. Im Mittelalter wurde ein grosser Teil des Corpus iuris in Deutschland durch die "Rezeption" übernommen. Als Gemeines Recht galt es gebietsweise bis 1900. Glossatoren.




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