Corpus iuris Fridericianum

von 1781, durch das in Preussen der Zivilprozess als Offizialverfahren geregeltwurde. Der Verfasser war Carl Gottlieb Svarez. Diese Prozessordnung sollte nur das erste Buch des C.i.F. sein. Die endgültige Kodifikation des Landrechtes trat 1794 jedoch als Preussisches Allgemeines Landrecht in Kraft.




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