Corpus Juris

Das Corpus Juris ist der Entwurf eines europäischen wirtschaftsstrafrechtlichen Regelwerks, das sich auf den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft konzentriert. Der Entwurf, der im Auftrag des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission von einer Gruppe europäischer Strafrechtswissenschaftler erarbeitet wurde, 1997 in französischer Fassung, 1998 in deutscher Version erschien, ist inzwischen nach mehreren Anhörungen in Einzelheiten überholt worden und firmiert in seiner zweiten Fassung als Corpus Juris Florence. Als solcher wurde er dem Europäischen Parlament am 30. 9. 1999 vorgelegt. Seine Verfasser messen ihm einen Modellcharakter für die Vereinheitlichung des Europäischen Strafrechts bei. Das Corpus Juris, das sich in seinem Anliegen und in seiner Entstehungsgeschichte mit der Diskussion um die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft berührt, untergliedert sich in einen verfahrensrechtlichen und einen materiell-rechtlichen Abschnitt mit einem allgemeinen und einem besonderen Teil. Letzterer weicht in den Fassungen seiner zehn Straftatbestände (Betrug zum Nachteil des Gemeinschaftshaushalts, Ausschreibungsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Missbrauch von Amtsbefugnissen, Amtspflichtverletzung, Verletzung des Dienstgeheimnisses, Geldwäsche und Hehlerei, Bildung einer kriminellen Vereinigung) zum Teil von den traditionellen Vorstellungen ab: Der Betrug zum Nachteil des Gemeinschaftshaushalts ist als bloßes Eignungsdelikt ausgestaltet, die Korruptionstatbestände formulieren die Unrechtsvereinbarung (Vornahme der Diensthandlung) als rein subjektives Merkmal. Der Hehlereitatbestand ist nicht auf die Sachhehlerei beschränkt und verzichtet auf das Erfordernis einer fremden Vortat sowie auf die Bereicherungsabsicht. Charakteristisch für die sanktionsrechtlichen Abschnitte des materiellen Teils ist die Anerkennung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen. Der prozessuale Teil hat mit seinen Vorstellungen zur Einrichtung und zu den Kompetenzen einer -Europäischen Staatsanwaltschaft die entsprechenden amtlichen Konzeptionen im Grünbuch der Europäischen Kommission wesentlich beeinflusst. In der kritischen Diskussion des Corpus Juris werden seine Tendenz zur Auflösung und Vorverlegung klassischer Strafbarkeitsgrenzen, das Ausblenden allgemein-strafrechtlicher Zurechnungsprobleme, das Fehlen eines ausdifferenzierten Sanktionenrechts sowie das Unterlaufen nationaler strafprozessualer Garantien (Beweisverbote, Verteidigungsrechte, U-Haftvoraussetzungen) gerügt.




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