Deckungsrückstellung

Die D. (früher: Deckungsrücklage) für Lebens-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Kfz-Haftpflicht- und Kfz-Unfallversicherung ist eine versicherungstechnische Rückstellung nach § 341 f HGB und § 65 VAG. Sie soll künftige Ansprüche der Versicherungsnehmer gegen das Versicherungsunternehmen absichern und dem Barwert der künftigen Verpflichtungen entsprechen. Einzelheiten regelt die DeckungsrückstellungsVO v. 6. 5. 1996 (BGBl. I 670) m. Änd. S. a. Sicherungsvermögen, Versicherungsaufsicht.




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