Haftpflichtallgemein die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus unerlaubter Handlung; ferner die gesetzlich vorgeschriebene Schadensersatzverpflichtung aus dem rechtlichen Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung, die teils durch das BGB (z.B. Tierhalterhaftung ), teils durch besondere H.-Gesetze geregelt ist (z.B. H.Gesetz, Luftverkehrsgesetz). Vgl. auch Haftung.1) allgemein die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus unerlaubter Handlung od. Vertragsverletzung; 2) gesetzliche H. ist die vom Gesetz vorgeschriebene Schadenersatzverpflichtung aus dem rechtlichen Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung, die teils durch Haftpflichtgesetze, teils durch das BGB geregelt ist; Tierhalterhaftung, ReichsaftpflichtG, Eisenbahnbetriebshaftung, Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeughaftpflichtvers.). Siehe auch: Haftung. ist Verpflichtung zum Schadensersatz. Sie setzt grundsätzlich Verschulden voraus. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen (z.B. Kraftfahrzeughaftung, Gastwirtshaftung) besteht eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.
Weitere Begriffe : Reifen | Vorausklage, Einrede der | Familienzuschlag |
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