Haftpflichtgesetzist das am 7.6. 1871 als Reichshaftpflichtgesetz geschaffene und seit dem 4. 1. 1978 umbenannte Gesetz über die Haftpflicht (Gefährdungshaftung) von Bahnbetriebsunternehmern, Energieanlageinhabern und sonstigen bestimmten Betriebsuntemehmern. Lit.: Filthaut, W., Haftpflichtgesetz, 7. A. 2006
Weitere Begriffe : verfassunggebend | Rechnung | Gesamtjugendvertretung |
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