Dekan

in der Hochschule der Leiter und Geschäftsführer einer Fakultät.

([lat.] decanus [M.] Vorgesetzter von zehn [Leuten]) ist das geschäftsführende Organ einer Fakultät oder eines Fachbereichs einer Universität (Hochschule) (Fachbereichssprecher). Der D. wird von den Mitgliedern der Fakultät bzw. Fachbereichsvertretung (meist auf 1 Jahr) aus den Professoren gewählt und entspricht deshalb regelmäßig in seinem Wesen dem durchschnittlichen Wesen seiner Wähler. Er muss die Rechte aller Angehörigen wahren, kann aber auch mit einzelnen korrupten Wählergruppen korruptiv Ressourcenmissbrauch und detoumement de pouvoir zum Schaden des Gemeinwohls betreiben. Im Kirchenrecht ist D. der Leiter eines Dekanats oder eines Kirchenkreises. Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007

1.
An der Hochschule führt der D. die Geschäfte der Fakultät. Er wird aus dem Kreis der ordentlichen (noch nicht entpflichteten) Professoren meist auf 1 oder 2 Jahre gewählt. Sein Vertreter ist der Prodekan, früher meist der D. des Vorjahres. Bei einer Gliederung der Hochschule in Fachbereiche entspricht dem D. der Fachbereichssprecher(-leiter).

2.
In der kath. Kirche steht der D. (auch Bezirksvikar, Dechant, Erzpriester oder Archipresbyter) an der Spitze eines Dekanats, in dem mehrere Pfarreien zusammengefasst sind. Der D. muss Priester sein. Er wird durch den Bischof bestellt und abgesetzt. Dem D. obliegt die Koordinierung der Seelsorge, die Aufsicht über Angehörigen des Klerus und die Seelsorge an diesen. In der evang. Kirche ist der D., auch als Superintendent bezeichnet, leitendes Organ eines Kirchenkreises (d. i. die Zusammenfassung mehrerer Kirchengemeinden). Er wird von der Kirchenleitung der Gesamtkirche (Gliedkirche) ernannt, u. U. unter Mitwirkung der Kreissynode, und führt die Aufsicht über die Pfarrer seines Kirchenkreises.




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