Derogation

(lat. derogare = abschaffen), teilweise Aufhebung oder Abänderung eines Gesetzes durch eine spätere oder höherrangige Rechtsvorschrift. Es gelten die Grundsätze: lex posterior derogat legi priori und lex specialis derogat legi generali (das spätere - speziellere - Gesetz tritt an die Stelle des früheren - allgemeinen - Gesetzes).

(Wegziehung, Beschränkung) ist die Aufhebung eines Rechtssatzes durch einen anderen. Sie erfolgt nach den Grundsätzen, dass der spätere (mindestens ranggleiche) Rechtssatz den früheren Rechtssatz und der besondere Rechtssatz den allgemeinen Rechtssatz beschränkt. Die D. kann ausdrücklich erklärt sein oder sich nur aus dem sachlichen Widerspruch ergeben.

Von D. spricht man, wenn ein Rechtssatz durch einen späteren ranggleichen oder ranghöheren Rechtssatz aufgehoben oder ersetzt wird, und zwar derart, dass er nicht vollständig beseitigt (Abrogation), sondern seine Geltung nur teilweise beendet wird. Die D. kann durch ausdrückliche Aufhebung oder durch inhaltlichen Widerspruch geschehen. Der spätere Rechtssatz geht dem früheren (ranggleichen) Rechtssatz vor (lex posterior derogat legi priori). Ein späterer allgemeiner Rechtssatz setzt frühere spezielle Rechtsvorschriften grundsätzlich nicht außer Kraft (lex specialis derogat legi generali). Auch Gewohnheitsrecht kann positives Recht derogieren. Der derogierte Rechtssatz wird nicht nur suspendiert; bei Aufhebung des derogierenden Rechtssatzes lebt er grundsätzlich nicht wieder auf.




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