diplomatisches Asyl

auch extraterritoriales Asyl; ist dann gegeben, wenn ein Staat seine Auslandsvertretungen für verfolgte Personen zu Asylzwecken öffnet.
Völkergewohnheitsrechtlich und vertragsrechtlich lässt sich keine allgemeine Befugnis von Staaten zur Gewährung von diplomatischem Asyl nachweisen. Durch die Genfer Konventionen sind die meisten Aufnahmeländer zur Gewährung von Asyl verpflichtet. Es besteht jedoch kein Anspruch des Einzelnen auf Asylgewährung.

Diplomatische Vorrechte.




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