Verbots irrtu m, direkter Verbotsirrtum.
Vorheriger Fachbegriff: Direkte Steuern | Nächster Fachbegriff: direkter Vorsatz
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Vergleichsverfahren | Kopfnoten | Einkommensteuerpflicht, beschränkte
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net