Direktmandat

(§ 5 BWG) ist die (nach dem Mehrheitswahlrecht) durch die (im Verhältnis aller jeweiligen Bewerber) meisten Erststimmen (z.B. A 10000 Stimmen, B 9000, C 8000 usw.) in einem Wahlkreis erlangte Stellung als Abgeordneter.

Wahlsystem.

nennt man im Bundeswahlrecht die im Wahlkreis errungenen Mandate im Gegensatz zu den nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) vergebenen Mandaten (Bundestag, 2 a).




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