doppelte Staatsbürgerschaft

Zwei Staaten beanspruchen dieselbe Person als ihren Staatsangehörigen. Dies führt zu Rechtskollisionen zwischen den betroffenen Staaten und ist daher völkerrechtlich zu vermeiden. Doppelstaatigkeit kann entstehen, wenn die beiden
Prinzipien ius soli und ius sanguinis kollidieren: Eltern, deren Heimatland das Abstammungsprinzip anwendet, bringen ein Kind in einem Staat zur Welt, das dem Geburtslandprinzip folgt.

Mehrstaater.




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