Eigenheim

Im Sozialrecht :

Wohnungsbau

(§ 20 I 1. WobauG) ist das im Eigentum eines oder mehrerer Menschen stehende Grundstück mit einem Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen enthält, von denen eine zum Bewohnen durch den Eigentümer oder seine Angehörigen bestimmt ist. Lit.: Wacker, R., Eigenheimzulagengesetz, 3. A. 2001




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