Einkindschaft

Vertrag bei Wiederverheiratung, wonach die Kinder des einen Ehegatten aus erster Ehe den Nachkommen aus der neuen Ehe völlig gleichgestellt sind, auch in Beziehung zum neuen Ehegatten. Die E. ist dem BGB fremd; ein ähnlicher Effekt kann nur durch Adoption erzielt werden.




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