Ekelfleisch

oder Gammelfleisch. Der Begriff steht für überlagertes, illegal umgepacktes oder umdeklariertes Fleisch im Zusammenhang mit den Fleischskandalen, in die 2005/06 Unternehmen aus ganz Deutschland verstrickt waren.




Vorheriger Fachbegriff: Ekelerregende Krankheiten | Nächster Fachbegriff: Electronic Banking


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen