Elektrizität

elektrische Energie, elektrischer Strom. Die E. ist nach der bisherigen Verkehrsauffassung keine Sache, wird aber im Zivilrecht wie eine solche behandelt; im Strafrecht gibt es den besonderen Straftatbestand der Stromentwendung.

Energiewirtschaft; zur Entziehung elektrischer Energie s. Stromentwendung; s. a. Betriebssabotage (im Elektrizitätswerk).




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