Verkehrsauffassung

Hierunter versteht man die Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise oder der (überwiegenden Mehrheit der) Allgemeinheit. Die V. ist insbes. für die Beurteilung eines unlauteren Wettbewerbs von Bedeutung.




Vorheriger Fachbegriff: Verkehrsanwalt | Nächster Fachbegriff: Verkehrsbehinderung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen