Elektronische Gesundheitskarte

Die Krankenversichertenkarte, die die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung gegenwärtig bei der Inanspruchnahme ärztlicher oder zahnärztlicher Leistungen vorzulegen haben, wird stufenweise durch eine elektronische Gesundheitskarte ersetzt.

Die elektronische Gesundheitskarte hat einen wesentlich größeren Funktionsumfang als die Krankenversicherungskarte; die Versicherten sollen die Möglichkeit erhalten, ihre persönlichen Gesundheitsdaten mit der Karte zu verwalten und einzelnen Leistungserbringern zur Verfügung zu stellen. Auf der elektronischen Gesundheitskarte befinden sich unter anderem eine Arzneimitteldokumentation und die Notfalldaten des Versicherten. Denkbar ist auch die Speicherung von Röntgenbildern und Arztbriefen sowie die Übermittlung von Rezepten in elektronischer Form.

Nach Labortests, die am 15. 12. 2005 begonnen haben, und sich anschließenden Praxistests erfolgte die Ausgabe durch die Krankenkassen ab 2009.




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